Stand 12.04.2023 |
Ökologisches Tagungshaus Linden |
Allgemeine Geschäftsbedingungen / rechtliche Hinweise |
Der Aufenthalt auf dem Anwesen für die Teilnahme an einem Seminar o.ä., setzt voraus, dass Übernachtung & Vollpension für die gesamte Dauer des Seminars gebucht und bezahlt worden sind. Abweichungen (z.B. vorzeitige Abreise oder spätere Anreise) können nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Geschäftsführung mindestens 7 Tage vor der Anreise. Also: VORHER fragen !!! Schadenersatz -„Ausfallgebühren“ bei vollständigem (auch teilweisen) Vertragsrücktritt oder bei vollständiger (auch teilweiser) Nichtinanspruchnahme vereinbarter Leistungen errechnet sich nach folgender Staffelung: Stornobedingungen (zu zahlen sind bei Absage bzw. Storno) |
Dem Veranstalter wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Ökologischen Tagungshaus Linden durch den Rücktritt ein Schaden entstanden ist, der wesentlich niedriger ist als die oben aufgeführten Ausfallgebühren. Dem Veranstalter ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Ökologischen Tagungshaus Linden durch den Rücktritt überhaupt kein Schaden entstanden ist. Das Ökologische Tagungshaus Linden verpflichtet sich, nicht in Anspruch genommene oder stornierte Leistungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
Die Ökologisches Tagungshaus Linden GmbH kann aus außerordentlichen Gründen (z.B. Höhere Gewalt, Fremdeinwirkung, Elementarschaden, allgemeiner Notstand, Katastrophenfall, behördliche Anordnung o.ä.) |
– weniger als |
22 |
bis |
18 |
Wochen vor Tagungsbeginn |
40% der Buchung |
– weniger als |
18 |
bis |
14 |
Wochen vor Tagungsbeginn |
50% der Buchung |
– weniger als |
14 |
bis |
10 |
Wochen vor Tagungsbeginn |
60% der Buchung |
– weniger als |
10 |
bis |
5 |
Wochen vor Tagungsbeginn |
70% der Buchung |
– weniger als |
5 Wochen vor Tagungsbeginn |
80% der Buchung |
|||
– No-Show |
(Gast erscheint nicht oder Absage 5 Tage |
vor Seminarbeginn) 100% der Buchung |